Corona-Sportbetrieb

Corona-Sportbetrieb

Letzte Änderung: 24.08.2022, 16:00 Uhr

Nehmt Euch bitte Zeit die ganze Seite zu lesen. Wir versuchen hier alle Informationen unter zu bringen, die wichtig für den Sportbetrieb in Verbindung mit dem Corona-Virus sind. Habt bitte Verständnis. dass wir auf gesetzliche Regelungen und darauf, wann die von uns genutzten kommunalen Sportstätten geöffnet oder geschlossen sind, keinen Einfluss haben. Gern stehen wir Euch für Fragen zur Verfügung. Schaut bitte zuerst, ob Eure Frage ggf. bereits in unseren FAQ beantwortet wird.

Auch in der Saison 2022/2023 begleitet die Corona Pandemie noch immer ein Stück weit unser Leben und so auch den Sport – auch wenn man es teils kaum noch bemerkt. Wenngleich wir gegenüber der letzten Saison annähernd mit so etwas wie „Normalität“ starten zu können, so müssen wir zukünftig immer wieder auf Einschränkungen, Richtlinien und Auflagen gefasst sein. Basierend auf dem „Schutzkonzept für den Betrieb von Schwimmhallen der Chemnitzer Bäder unter Pandemiebedingungen inkl. Vereinssport“ der Stadt Chemnitz schreiben auch wir unser für den Sportbetrieb zwingend erforderliches Hygienekonzept fort. Wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten (Stichwort „Eigenverantwortung“), können wir hoffentlich auch auf längere Zeit Sport treiben.

Achtung: Seit 17. Juli 2022 gilt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in der aktuellen Fassung.
Erlaubt ist Sport auch im Innenbereich und Bädern ohne Einschränkung durch die 2G-/3G-Regelungen und Kontaktverfolgung.

Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Hygienegrundregeln

Ganz gleich, ob Sporthalle oder Schwimmhalle, es gelten immer die allgegenwärtigen Hygieneregeln:

  • Haltet beim Sport den offiziell geforderten Abstand von mindestens 1,5m voreinander. Das gilt dabei nicht nur während der aktiven Betätigung, sondern vor allem beim Kommen/Gehen und in den Sanitätbereichen.
  • Beachtet die grundlegenden Hygieneregeln, wie das Niesen und Husten in die Armbeuge oder ein Taschentuch, das Fernhalten der Hände vom Gesicht, regelmäßiges und langes Händewaschen.
  • Unterlasst, bei aller Freude beim Sport, jedwede Umarmungen oder das Händeschütteln bei Begrüßung und beim Abschied.
  • Tragt zu Eurem und dem Schutz der Anderen wenn möglich mindestens eine medizinische, im Optimalfall eine FFP2-Maske, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, auch wenn es derzeit nicht verpflichtend ist. Bzgl. einer gegenfalls auferlegten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den jeweiligen Sportstätten achtet bitte auf die entsprechende Hinweisschilder und folgt den Anweisungen unserer Übungsleiter. Beim Sport selbst gibt es aktuell keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wer aber auch dort durch das Tragen andere schützen will, kann dies natürlich gern tun.
  • Kommt keinesfalls zum Sport, wenn ihr Euch krank fühlt. Diese allgemeine Regel gilt in Zeiten des Coronavirus umso mehr. Vor allem erhöhte Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptome sind ein schlechter Begleiter.
  • Trainingsgeräte müssen gereinigt und desinfiziert werden. Diesen Aufwand können unser Übungsleiter nur in einem gewissen Umfang abdecken. Habt deswegen bitte Verständnis, wenn die Verwendung von Sportgeräten deswegen auf ein Mindesmaß begrenzt wird.

3G, 2G, 2Gplus

Aufgrund der Regelungen der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist für die Teilnahme am Sport im Innenbereich und in Bädern aktuell ohne Zugangsbeschränkungen möglich. Ein Test-, Geimpften- oder Genesenennachweis ist derzeit nicht erforderlich.

Wenn möglich testet Euch aber auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Nutzt Euch zur Verfügung stehende Möglichkeiten, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

Sporthallen

ISB Sporthort (Rückensport)

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Rückensport wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Zugangsinformationen

Sporthalle des SFZ Chemnitz (Rückensport & Lungensport)

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Rücken- und Lungensport wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Zugangsinformationen

Schwimmhallen

In de Schwimmhallen der Stadt gelten besonders strenge Anforderungen für Betreiber als auch Nutzer. Die EInhaltung der nachfolgend genannten Regeln kann durch Ordnungs- und Gesundheitsamt kontrolliert werden – wir bitten entsprechend noch einmal deutlich um deren Einhaltung.

          Hygienegrundsätze by Stadt Chemnitz          Hygienegrundsätze by Stadt Chemnitz

  • Es gelten natürlich die bekannten Hygieneregeln, wie das Händeschütteln und Umarmungen zu unterlassen, das Niesen in die Armbeuge oder häufiges und langes Händewaschen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird für die Bereiche vom Eingang des Bades bis zu den Umkleiden empfohlen.
  • Der Mindestabstand von mindestens 1,5m gilt in Umkleiden, Sanitärbereichen und auch im Wasser. Beginnend mit dem 14. September 2020 wird wieder auf Einzelbahnen geschwommen – es ist daher umso wichtiger, auf die Einhaltung der Abstände beim Schwimmen und Überholen zu achten.
  • Es soll weiterhin möglichst in festen Sportgruppen agiert werden. Entsprechend wird ein „spontanes Springen“ zwischen Sportgruppen nicht akzeptiert.
  • In den Schwimmhallen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Personen parallel aufhalten. So dürfen sich in einem 25m-Schwimmbecken maximal 52 Personen, in einem 50m-Schwimmbecken maximal 160 Personen zur selben Zeit aufhalten. Die Anzahl kann durch die Stadt Chemnitz aber jederzeit nach unten angepasst werden.
  • Begrenzungen der Personenzahl gelten auch für die Umkleiden. Für uns bedeutet das, dass wir zwingend die Umkleiden in Form fester Gruppen benutzen müssen. Es kann also nicht jeder Kommen und Gehen, wie er möchte.
  • Vor der ersten Sporteinheit hat eine Belehrung des Sportlers durch uns zu erfolgen. Grundsätzlich bei jeder Sporteinheit ist die Anwesenheit zu dokumentieren und dabei Name & Telefonnummer für eine ggf. notwendige Rückverfolgung der Kontaktkette auf Aktualität zu prüfen.
  • Als Verein müssen wir über ein ausgearbeitetes Hygienekonzept sicherstellen, dass alle Anforderungen zu Schutz vor COVID-19 beim Sport treiben eingehalten werden. Verstöße führen dazu, dass Sportgruppen durch die Stadt Chemnitz / das Gesundheitsamt geschlossen werden können!

Grundlegende Teilnahmeregelungen

Icon Achtung by pixabay.comIm Schwimmen und der Wassergymnastik werden weiterhin feste Gruppen für die jeweilige Übungszeit gebildet. Diese Festlegung hilft auch unseren Übungsleitern dabei stets zu wissen, welche Sportler in der Sportstätte sein sollten und auch dabei freie Kapazitäten in den Sportgruppen zu erkennen

Icon Achtung by pixabay.comDie Benutzung von Schwimmhilfsmitteln, wie Paddles oder Flossen, ist aktuell im Bereich des freien Freizeitschwimmens nicht gestattet. Nicht immer haben Schwimmer auf einer Bahn das selbe Tempo und die selben Fähigkeiten. In solchen Gruppen ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O. Da wir leider immer wieder feststellen müssen, dass dies nicht immer gegeben ist, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.

Schwimmhalle im Sportforum

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Sport im Wasser wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Zugangsinformationen

Der geschlossene Zugang der Sportgruppen zu den Umkleiden der 50m-Halle des Sportforums wird durch den Übungsleiter koordiniert. Die Sportler sammeln sich bitte spätestens 15-20 Minuten vor dem offiziellen Beginn der oben genannten Wasserzeit im Optimalfall vor der Schwimmhalle, nur bei schlechtem Wetter im Eingangsbereich. Dort werden die Sportler dann vom jeweiligen Übungsleitern in Empfang genommen und es wird die Anwesenheit der Sportler dokumentiert. Änderungen des hier definierten Ablaufs können sportgruppenspezifisch durch den zuständigen Übungsleiter erfolgen.

Besondere Hinweise

Stadtbad

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Sport im Wasser wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Zugangsinformationen

Der geschlossene Zugang der Sportgruppen zu den Umkleiden der 25m-Halle wird durch den Übungsleiter koordiniert. Die Sportler sammeln sich bitte 15 Minuten vor dem offiziellen Beginn der oben genannten Wasserzeit im Bereich des Fensters zur 25m-Halle. Dort werden die Sportler dann vom jeweiligen Übungsleitern in Empfang genommen und es wird die Anwesenheit der Sportler dokumentiert. Änderungen des hier definierten Ablaufs können sportgruppenspezifisch durch den zuständigen Übungsleiter erfolgen.

Schwimmhalle „Am Südring“

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Sport im Wasser wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Zugangsinformationen

Deleted: Der geschlossene Zugang der Sportgruppen zu den Umkleiden der 25m-Halle „Am Südring“ wird durch den Übungsleiter koordiniert. Die Sportler sammeln sich bitte 15 Minuten vor dem offiziellen Beginn der oben genannten Wasserzeit im Optimalfall vor der Schwimmhalle, bei schlechtem Wetter im Eingangsbereich. Dort werden die Sportler dann vom jeweiligen Übungsleitern in Empfang genommen und es wird die Anwesenheit der Sportler dokumentiert. Änderungen des hier definierten Ablaufs können sportgruppenspezifisch durch den zuständigen Übungsleiter erfolgen.

Schwimmhalle Gablenz

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung kann der Sport im Wasser wieder vollständig ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.

Informationen zur Wassergymnastik im NSB

Zugangsinformationen

Deleted: Der geschlossene Zugang der Sportgruppen zu den Umkleiden der 25m-Halle Gablenz wird durch den Übungsleiter koordiniert. Die Sportler sammeln sich bitte 15 Minuten vor dem offiziellen Beginn der oben genannten Wasserzeit im Optimalfall vor der Schwimmhalle, bei schlechtem Wetter im Eingangsbereich. Dort werden die Sportler dann vom jeweiligen Übungsleitern in Empfang genommen und es wird die Anwesenheit der Sportler dokumentiert. Änderungen des hier definierten Ablaufs können sportgruppenspezifisch durch den zuständigen Übungsleiter erfolgen.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf bereits bei uns eingegangene Fragen. Teils stammen die Antworten noch aus der Zeit des eingeschränkten Corona-Sportbetriebs. Wir haben diese der Vollständigkeit halber weiterhin mit aufgeführt.

  1. Kann ich einfach zu jeder beliebigen, oben genannten Schwimm- oder Wassergymnastikzeit kommen? Leider nicht! Wir werden weiterhin möglichst feste Sportgruppen bilden, um mögliche Infektionswege auf ein Minimum zu begrenzen. Auch die Dokumentation der Anwesenheit ist für unsere Übungsleiter bei wechselnden Sportlern in der Gruppe nicht mehr realisierbar.
  2. Warum muss das alles so kompliziert sein? Bekommt der Verein das nicht besser organisiert? Wo kann ich mich beschweren? Wir versuchen aus der aktuellen Situation, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Ehrenamts, das Beste zu machen. Uns ist klar, dass der Sportbetrieb unter den Einschränkungen von Corona nicht reibungslos laufen werden, viele Kompromisse von uns allen fordern und sich auch mal jemand benachteiligt fühlen wird. Leider können wir aber weder zaubern, noch sonstwie etwas an der Situation ändern. Wir bitten daher um Euer Verständnis und vielleicht auch etwas Freude, dass zumindest das Wenige an sportlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht. Solltet Ihr trotzdem Anmerkungen oder Beschwerden los werden wollen, so nutzt die oben genannten Kontakte. Drücken wir die Daumen, dass es in nicht allzu ferner Zukunft wieder in gewohnten Bahnen weiter gehen kann.
  3. Wenn wegen Corona kein Sportbetrieb stattfinden kann, wieso muss ich trotzdem Beitrag zahlen? Der Vereinsbetrag ist die Gegenleistung für die Mitgliedschaft im Sportverein. Es handelt sich nicht um eine Kursgebühr und hat grundlegend keinen Bezug zu möglichen Sportangeboten des Vereins. Wir haben versucht diese Thematik in einem separaten Artikel „Stichwort: Mitgliedsbeitrag und Corona“ auf unserers Internetauftritts zu beantworten.