Parken an Sportstätten

Symbolbild ParkgebührenBekanntlich hat die Stadt Chemnitz seit geraumer Zeit den Stadtratsbeschluss zum „Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz“ (Beschluss B-157/2016 & Beschluss B-260/2016) und damit die stufenweisen Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum Chemnitz umgesetzt. Details zu den verschiedenen Parkzonen finden sich z.B. im Faltblatt „Parken im Stadtzentrum“ der Stadt Chemnitz.

Für uns als Sportverein bzw. Euch als Sportler hat dies natürlich Auswirkungen, da z. B. das Stadtbad nun schon seit geraumer Zeit innerhalb der Park-/Gebührenzone I liegt und das Abstellen des Kfz damit kostenpflichtig ist. Natürlich verstehen wir, dass dadurch das Sporttreiben für Euch kostenintensiver geworden ist. Wir möchten an dieser Stelle aber auch noch einmal betonen, dass der Verein auf diese Regelungen leider keinen Einfluss hat. Wir können nur empfehlen – sofern möglich – für die Anreise öffentliche Verkehrsmitteln zu nutzen, Fahrgemeinschaften zu bilden oder eine Stellfläche in der angrenzenden, günstigeren Park-/Gebührenzone II zu nutzen.

Hinweisen möchten wir an dieser Stelle noch einmal explizit darauf, dass die, durch eine Schranke zufahrtsbegrenzte, Stellfläche hinter dem Stadtbad, eine nichtöffentliche Parkfläche darstellt und das Abstellen des privaten Kfz für Vereinsmitglieder entsprechend verboten ist. Bitte beachtet, dass eine ggf. mißbräuchliche Nutzung durch Euch für uns als Verein zu Problemen führen kann.