Übungsleiter Rehasport gesucht!

Symbolbild Stellenausschreibung ÜbungsleiterDu hast eine Übungsleiter B-Lizenz (Rehabilitationssport, Profil Orthopädie), bist flexibel und hast Freude am Sport und dem Leiten von Kursen!? Dann sollten wir uns kennen lernen!

Der BFV Ascota Chemnitz e.V. sucht Verstärkung für sein Team engagierter Übungsleiter im Rehabilitationssport. Für die Betreuung verschiedener Wassergymnastik-Gruppen suchen wir kurzfristig einen Übungsleiter Rehasport für Wassergymnastik (m/w/d) in Teilzeit, auf Minijob-Basis oder auch im Ehrenamt. Aktuell als längerfristige Vertretung benötigt, ist die Stelle perspektivisch zur dauerhaften Besetzung mit eigenen Sportgruppen angedacht.

Was wir suchen: Übungsleiter zur Betreuung von Wassergymastikgruppen, für eine oder mehrere der folgenden Zeiten

  • Montags 15:15-16:00 Uhr
  • Dienstags/Mittwochs 14-16 Uhr
  • Mittwochs 19-20:30 Uhr
  • weitere eigene Gruppen in Absprache möglich

Was Du mitbringst:

  • gültige DOSB-Lizenz Übungsleiter B Rehabiliationssport im Profil Orthopädie
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Wir bieten:

  • familiäre Atmosphäre und einen Arbeitsplatz mit Sportsgeist mitten in Chemnitz
  • Angestelltenverhältnis in Teilzeit oder als Mini-Job möglich (oder auch im Ehrenamt) mit einem Netto-Verdienst von bis zu 15,- € je Stunde
  • Übernahme von Fortbildungskosten für Deine Rehasport- und Rettungsschwimmer Lizenz

Wer wir sind:

  • Der BFV Ascota Chemnitz e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein, der sich auf den Gebieten des Rehabilitations- und Behindertensports, des Freizeit- und Erholungssports, sowie des Breiten- und Leistungssports in Chemnitz etabliert hat.

Achtung: kurzfristiger Ausfall Wassergymnastik Stadtbad/Gablenz am 18.1.2023

Symbolbild Achtung Aufgrund eines kurzfristigen gesundheitsbedingten Ausfalls der Übungsleiterin muss heute leider die Wassergymnastik im Stadtbad und der SH Gablenz ausfallen. Betroffen sind die Kurse am 18. Januar 2023, 14:00 Uhr und 14:45 Uhr im Stadtbad sowie 19:00 Uhr und 19:45 Uhr in der SH Gablenz. Wir bitten den Ausfall zu entschuldigen – leider war in der Kürze der Zeit keine Vertretung realisierbar.

Auf ins neue Jahr 2023 …

Symbolbild Kalender 2023 by pixabay.com Silvester ist geschafft und wir hoffen, dass alle unsere Sportler im Vereins- und Rehabilitationssport den Jahresübergang gut überstanden haben. Das Jahr 2023 bringt bekanntlich mit einer erneuerten Vereinssatzung und auch der neuen Beitragsordnung einige Änderungen mit sich, auf die wir noch einmal hinweisen wollen.

Zu den Änderungen der Beitragsart und -höhe hatten wir ja bereits im November all unsere Mitglieder schriftlich informiert. Neu ist ja die Teilung des Beitrages in Grund- und Sportbeitrag und die damit geschaffene Möglichkeit, auf nicht durch den Verein verschuldete Schließzeiten, wie zuletzt zur Corona-Pandemie, mit Beitragsminderungen reagieren zu kölnnen. Auch neu ist die Möglichkeit, als Vereinsmitglied die eigene Beitragslast mit Hilfe einer Verordnung für Rehabilitationssport zu mindern – denn Rehasport und Mitgliedschaft im Sportverein ist die optimale Kombination, auch aus Sicht der Krankenkassen.

Hinweisen möchten wir im Rahmen des anstehenden Beitragslaufs im Februar noch einmal auf die Möglichkeit den Sportbeitrag im Sinne der Härtfallregelung zu mindern. Um auch finanziell Schwächeren den Sport im Verein zu ermöglichen kann der Beitrag auf Antrag, z.B. bei Bezug von Grundsicherung, gemindert werden. Entsprechende Antragsformulare finden sich auf unserer Homepage.

Dass wir auch auf das Feedback unserer Mitglieder hören, zeigt sich u.a. darin, dass wir die Beitragsordnung noch einmal etwas nachjustiert haben und nun auch bereit laufende Verordnungen im Beitragslauf 2023 berücksichtigen werden. Auch werden wir ab 2024 den Sportbeitrag wieder als Monatsbeitrag per Lastschrift einziehen, damit unsere Mitglieder finanziell besser planen können.

Solltet Ihr noch Fragen zu den Neuerungen haben, dann kontaktiert uns jederzeit. Ansonsten wünschen wir uns allen ein sportliches und gesundes Jahr 2023!

Änderung der Sportstätte für Rücken- und Lungensport ab 1.10.2022

Symbolbild AchtungUnsere Rücken- und Lungensportgruppen fanden bisher in der Sporthalle des SFZ Chemnitz statt. Leider hat sich das SFZ aufgrund der aktuellen Lage dazu entschlossen die Nutzungsentgelte ab 1.10.2022 massiv anzuheben. Für den BFV würde dies einer Versiebenfachung der Kosten gleich kommen, die wir als Sportverein in keinster Weise stemmen können. In Folge werden wir ab Oktober die Sportstätte verlassen und mit unseren Gruppen zu neuen Tagen und Zeiten in die Sporthalle der Flemming Grundschule umziehen. Die neue Sportstätte befindet unweit der alten.

Neue Zeiten Rückensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 15:00 – 16:00 Uhr, Übungsstunde Vereinsmitglieder
  • Donnerstags, 16:00 – 17:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Neue Zeiten Lungensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 17:00 – 18:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Screenshot Themenstadtplan www.chemnitz.de

Wir bedauern, die Sporthalle des SFZ nach einer so langen Zeit verlassen zu müssen. In Anbetracht der immensen Kostensteigerung bleibt uns aber leider keine andere Möglichkeit. Wir danken dem Sportamt, welches uns noch kurzfristig Zeiten in der Sporthalle der Flemming Grundschule bereitstellen konnte.

Hinweis zum behindertengerechten Zugang im Stadtbad

Informationstafel zu Bauarbeiten im StadtbadAuf der Webseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass ab dem 13. Juni 2022 Arbeiten an der Fassade im Bereich des behindertengerechten Zugangs des Stadtbads beginnen und voraussichtlich bis Mitte August 2022 andauern werden.

Aufgrund der Gerüststellung und der bevorstehenden Fenster- und Putzarbeiten wird es dabei zu temporären Sperrungen des Eingangs bzw. zu Nutzungseinschränkungen sowie Lärmbelästigungen kommen. Ab dem 13. Juni 2022 soll vorrangig der Hauptzugang über die Mühlenstraße genutzt werden. Für Nutzer, welche einen barrierefreien Zugang benötigen, besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Fahrstuhls. Hierzu wird um telefonische Anmeldung unter 0371 488-5263/-5248 bzw. 0151 14035851 gebeten.

Freiheit ohne Leichtsinn – neue SächsCoronaSchVO ab 3. April

Symbolbild Masken und CoronatestAb dem heutigen 3. April 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr gehen weitreichende Lockerungen im Umgang mit dem Corona-Virus einher, so auch im Sportbereich. Auch für unsere Sportgruppen an Land und im Wasser bringen die neuen Regelungen Vereinfachungen mit sich – die Maskenpflicht entfällt ebenso wie die Zugangsbeschränkungen durch Test oder Nachweis des Impf- und Genesenenstatus.

Nichtsdestotrotz ist die Pandemie noch nicht vollständig überwunden, noch ist das Corona-Virus völlig harmlos. In diesem Sinne bitten wir Euch ab kommende Woche folgende Dinge im Sinne Eurer und unserer Gesundheit zu beachten:

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Das hindert uns und auch Euch aber nicht daran, mindestens überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird, eine Maske zu tragen. Die Maske schützt einerseits Euch, andererseits auch Eure Umgebung.

  • Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Zugangsbeschränkung mehr bei der Teilnahme am Sport. Das hindert uns und auch Euch aber nicht, regelmäßig einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen. Wenn möglich testet Euch, auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Die aktuelle Testverordnung des Bundes sieht den kostenfreien Bürgertest noch bis mindestens 30. Juni 2022 vor – nutzt diese Möglichkeit, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

  • Wir empfehlen ausdrücklich einen regelmäßigen Test auf das Corona-Virus!

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO bilden die Basis des Sporttreibens der nächsten Zeit. Es kann aber natürlich vorkommen, dass Regelungen durch die Betreiber der jeweiligen Sportstätten schärfer gefasst werden. Achtet deswegen bitte immer auf die Beschilderung in den Sportstätten, sowie die Informationen Eurer Übungsleiter.

Beachtet bitte, dass wir auch mit dem weiterestgehenden Entfall der Beschränkungen Seitens des Gesetzgebers, weiterhin im Sinne der Infektionsvorsorgen folgende Regelungen beibehalten:

  • Das Sporttreiben erfolgt in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Das Springen zwischen verschiedenen Gruppen ist nicht vorgesehen.
  • Unsere Übungsleiter erfassen die Anwesenheit vor Betreten der Umleide. Seit also bitte pünktlich.
  • Meldet Euch rechtzeitig ab, wenn Ihr planbar einmal nicht kommen könnt.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt #2

Hotti beim ISB-SporthortWie am Wochenende berichtet, steht uns die Turnhalle des SFZ leider aktuell aufgrund der Ukraine-Krise nicht zu Verfügung. Für den Lungensport wurde mittlerweile eine Ausweich-Lösung gefunden, für den Rückensport leider noch nicht.

Die Rehasportgruppe des Lungensports kann als Übergangslösung ab dieser Woche jeden Donnerstag um 17 Uhr in die Sporthalle des ISB Sporthorts auf der Max-Türpe-Straße 40 in 09122 Chemnitz ausweichen. Am einfachsten ist der Sporthort aus Richtung Stollberger Straße anzufahren. Stadtauswärts wird in Höhe des Hornbach Baumarktes links in die Markersdorfer Straße abgebogen, danach in Höhe des Netto Markes rechts in die Max-Türpe-Straße. Der ISB Sporthort ist dann gut sichtbar. Herr Lauch als Übungsleiter steht Euch als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt

Symbolbild Ukraine-Hilfe by pixabay.comSeitens des SFZ-Chemnitz erhielten wir die Information, dass die Stadt Chemnitz eine größere Anzahl von ukrainischen Flüchtlingen erwartet und die SFZ-Sporthalle als Notunterbringung von alleinreisenden Kindern und Müttern benötigt wird.

In Folge steht uns die Turnhalle des SFZ vorerst nicht mehr für unsere Rücken- und Lungensportgruppen im Reha- und Vereinsbereich montags und donnerstags. Aktuell sind wir dabei eine Ausweichsportstätte zu finden. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir hier entsprechend informieren.

Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Heutige Wassergymnastik muss entfallen (14-16 Uhr, SH Gablenz)

Symbolbild Schnupfen Kurzfristig hat es leider heute unsere Übungsleiterin Frau Sommer gesundheitlich aus dem Rennen genommen. Entsprechend muss daher heute der Rehasport Wassergymnastik von 14:00 – 16:00 Uhr in der Schwimmhalle Gablenz entfallen. Wir bitten um Beachtung. Bitte informiert Euch innerhalb der Gruppen auch gegenseitig.

Rücken- und Lungenssport entfällt in KW 8

Symbolbild Reinigungsarbeiten by pixabay.comIn der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Wie weiter in 2022?

Symbolbild 2022Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.

Bis es soweit ist, müssen wir uns aber vorerst noch den geltenden Regelungen unterwerfen und gemeinsam versuchen der Pandemie entgegen zu wirken – durch Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und nicht zuletzt durch impfen.

Bzgl. unserer Sportangebote gilt für uns bis 9. Januar 2022 erst einmal weiter die aktuelle Corona-Notfallverordnung. Sie beschränkt uns noch auf den Sport mit Kindern und reinen Rehabilitationssport. Für diese beiden Gruppen wird es ab 3. Januar wie im vergangenen Jahr weiter gehen. In der SH “Am Südring” werden dabei die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr weiterhin auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Im Stadtbad entfällt Donnerstags die Zeit von 18-19 Uhr.

Reiner Vereinssport kann derzeit noch nicht wieder stattfinden. Wir hoffen auf Änderungen in der nächsten Corona-Schutzverordnung. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine Informationen vor.

Stadtbad 25m-Halle schließt vorzeitig

Symbolbild Schließzeit Stadtbad Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres

  • im Kinderschwimmen (Dienstags und Donnerstags) sowie
  • im Rehabilitationssport Schwimmen/Wassergymnastik (Dienstags und Donnerstags)

in der 25m-Halle bis Jahresende ersatzlos ausfallen.

Nach jetzigem Stand sollte die Halle ab Januar wieder zur Verfügung stehen. Inwieweit sie dann in Bezug auf die dann geltenden Corona-Regeln für uns nutzbar sein wird, steht noch auf einem anderen Blatt. Wir bitten um Verständnis.