Freiheit ohne Leichtsinn – neue SächsCoronaSchVO ab 3. April

Symbolbild Masken und CoronatestAb dem heutigen 3. April 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr gehen weitreichende Lockerungen im Umgang mit dem Corona-Virus einher, so auch im Sportbereich. Auch für unsere Sportgruppen an Land und im Wasser bringen die neuen Regelungen Vereinfachungen mit sich – die Maskenpflicht entfällt ebenso wie die Zugangsbeschränkungen durch Test oder Nachweis des Impf- und Genesenenstatus.

Nichtsdestotrotz ist die Pandemie noch nicht vollständig überwunden, noch ist das Corona-Virus völlig harmlos. In diesem Sinne bitten wir Euch ab kommende Woche folgende Dinge im Sinne Eurer und unserer Gesundheit zu beachten:

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Das hindert uns und auch Euch aber nicht daran, mindestens überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird, eine Maske zu tragen. Die Maske schützt einerseits Euch, andererseits auch Eure Umgebung.

  • Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Zugangsbeschränkung mehr bei der Teilnahme am Sport. Das hindert uns und auch Euch aber nicht, regelmäßig einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen. Wenn möglich testet Euch, auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Die aktuelle Testverordnung des Bundes sieht den kostenfreien Bürgertest noch bis mindestens 30. Juni 2022 vor – nutzt diese Möglichkeit, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

  • Wir empfehlen ausdrücklich einen regelmäßigen Test auf das Corona-Virus!

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO bilden die Basis des Sporttreibens der nächsten Zeit. Es kann aber natürlich vorkommen, dass Regelungen durch die Betreiber der jeweiligen Sportstätten schärfer gefasst werden. Achtet deswegen bitte immer auf die Beschilderung in den Sportstätten, sowie die Informationen Eurer Übungsleiter.

Beachtet bitte, dass wir auch mit dem weiterestgehenden Entfall der Beschränkungen Seitens des Gesetzgebers, weiterhin im Sinne der Infektionsvorsorgen folgende Regelungen beibehalten:

  • Das Sporttreiben erfolgt in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Das Springen zwischen verschiedenen Gruppen ist nicht vorgesehen.
  • Unsere Übungsleiter erfassen die Anwesenheit vor Betreten der Umleide. Seit also bitte pünktlich.
  • Meldet Euch rechtzeitig ab, wenn Ihr planbar einmal nicht kommen könnt.