REWE Aktion „Scheine für Vereine“ geht in die nächste Runde … helft uns dabei!

Logo REWE Aktion Scheine fuer VereineAuch in 2023 läuft die REWE Aktion „Scheine für Vereine“ wieder an. Ab morgen, den 2. Mai 2023, bekommt Ihr Für Eure ganz normalen Einkäufe im nächsten REWE-Markt je 15€ Einkaufswert mindestens einen Vereinsschein. Wer freundlich fragt, bekommt vielleicht auch einen extra. Die Vereinsscheine könnt Ihr dann dem BFV Ascota einfach spenden und wir können dadurch am Ende die Vereinsscheine in Sportprämien umtauschen, die Euch wieder zu Gute kommen. Im letzten Jahr konnten wir so z.B. durch die Vereinsscheine neue Schwimmbretter erhalten. Toll oder?

Also einfach mitmachen und Vereinsscheine entweder direkt auf der REWE-Homepage für den BFV scannen oder einfach bei einem unserer Übungsleiter abgeben. Wir Danken Euch jetzt schon für Eure Unterstützung.

Frohe Ostern!

Maskottchen Hotti als Osterhase Gerade finden die letzten Trainingseinheiten des Vereins statt, ehe es auch für unsere Übungsleiter und Trainer in die verdienten Osterfeiertage geht.

Wenn man den Blick durch die Sportstätten streifen lässt, so haben sich bereits einige Sportler in die Feiertage verabschiedest – zumindest im Stadtbad ist es erstaunlich übersichtlich heute und Maskottchen Hotti hat in seinem Hasenkostüm gar nicht viele Schokoeier zu verteilen. Aber spätestens nach den Festtagen wird zumindest das gute Essen hoffentlich wieder für volle Sportstätten sorgen.

In jedem Fall aber wünschen wir allen unseren Vereins- und Rehasportlern und natürlich unseren Ehrenamtlichen ein gesegnetes Osterfest im Kreise der Familie!

Mitmachen und mitbestimmen … Vorstandswahlen stehen an

Ein Verein wie wir lebt vor allem durch seine sportlich aktiven Mitglieder. Aber ohne einen Vereinsvorstand, der mit Hilfe fleißiger ehrenamtlicher Hände im Hintergrund die organisatorischen Faden zusammenhält, Fördermittel organisiert, Sportstätten und Übungsleiter koordiniert und durchaus auch staubige Bürokratie unentgeltlich abwickelt, wird es nichts (auch nicht mit Sport treiben).
Damit unser Verein auch weiter lebendig bleibt, wird alle 4 Jahre der Vorstand des BFV im Rahmen einer Mitgliederversammlung neu gewählt und die Zukunft unseres Vereins wird für die kommende Wahlperiode in neue Hände gelegt – vielleicht auch in Deine?! Im November ist es wieder soweit.

Symbolbild Wahlen by pixabay.comJetzt fragt man sich als Mitglied und Sportler bestimmt „Warum sollte ich da mitmachen, es läuft doch alles prima?“. Ganz einfach, weil es einem selbst etwas bringt und man zugleich etwas für andere tut – sich einfach im Ehrenamt engagiert!

  • Mitbestimmung: Wer im Vereinsvorstand ist, „schwimmt nicht nur mit“, sondern hat Mitspracherecht! „Machen statt nörgeln“. Wie soll es z.B. weitergehen mit Sportangeboten? Welche Aktivitäten abseits der Sporthalle wollen wir als Verein anbieten? Was könnte unsere Mitgliedern begeistern? Wie stemmen wir entstehende Kosten? Man kann so ganz einfach auch eigene Projekte und Ideen starten und umsetzen und dich dabei kreativ ausleben.
  • Mehrwert für sich: Vereinsarbeit bringt eine riesige Palette sozialer, fachlicher, methodischer und persönlicher Kompetenzen mit sich. Egal ob Arbeitsorganisation, Konflikt- und Teamfähigkeit, öffentliches Auftreten und Präsentieren, oder die Ruhe bewahren in stressigen Situationen – all das sind Fähigkeiten, die man im Ehrenamt oder während der Vorstandszeit lernt und/oder gezielt fördern und einsetzen kann. Wer möchte, dem stehen eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten offen.
  • Ehrenamt im Lebenslauf Auch beim Arbeitgeber kann man mit seiner Ehrenamtstätigkeit punkten. Benannte Fähigkeiten wirken im persönlichen Bewerbungsgespräch viel überzeugender, wenn sie mit konkreten Praxisbeispielen im Ehrenamt, z.B. einem Vorstandsposten, untermauert werden. Natürlich macht aktive Mitarbeit in einem Vereinsvorstand auch im Freundeskreis immer eine gute Figur.
  • Extras: Und wenn wir mal ehrlich sind – wer bekommt denn nicht gerne einen Blumenstrauß, eine Ehrennadel oder ein nettes Dankeswort für die geleistete Vereinsarbeit?

Das ist doch viel zu schwer für mich, das kann ich nicht„, ist nur eine faule Ausrede: Natürlich ist Ehrenamts- und Vorstandsarbeit anspruchsvoll und viele trauen sich die damit verbundenen Aufgaben nicht zu. Aber es ist auch noch kein Meister vom Himmel gefallen und es gibt in der Vereinsarbeit nichts, was man nicht, z.B. auch über eine Fortbildung, lernen kann. Am Ende geht es darum etwas zu wollen. Und etwas zu bewegen kann jede Menge Spaß machen!

Und nun … ? Wir würden es natürlich toll finden, wenn viele unserer Mitglieder jetzt nicht nur sich, sondern auch etwas des großen Ganzen bewegen wollen. Dabei geht es auch nicht immer gleich darum „Vorsitzender“ zu werden. Oft helfen auch kleine Dinge, die man ehrenamtlich beitragen kann – was das sein kann, erklären wir Dir gern. Also keine Scheu, kommt auf uns zu,

Bei Interesse etwas bei uns zu bewegen, sei es als Helfer, Übungsleiter oder potentielles Vorstandsmitglied, oder auch einfach Fragen zu diesem Thema kontaktiert uns telefonisch, per Mail oder auch über unsere Social Media Auftritte. Gern bringen wir Euch unser Tun näher.

REWE Aktion „Scheine für Vereine“

Die REWE Aktion „Scheine für Vereine“ ist wieder da. Für Eure Einkäufe bei REWE bekommt Ihr je 15€ Einkaufswert einen Vereinsschein. Diesen könnt Ihr dann unserem Verein spenden und wir können dadurch am Ende die Vereinsscheine in Sportprämien umtauschen. Toll oder?
Also einfach mitmachen und Vereinsscheine entweder direkt auf der REWE-Homepage scannen oder einfach bei einem unserer Übungsleiter abgeben. Wir Danken Euch jetzt schon für Eure Unterstützung!

REWE Aktion "Scheine für Vereine"

Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021

Symbolbild "Schwimmen verboten"Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.

Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebsuntersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.

Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.

Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.

Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:

  • Wassergymastik als Vereinssport
  • Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
  • Rückensport als Vereinssport

Möglich sein werden aller Voraussicht nach:

  • Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
    → SH Südring: zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
    → Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr

Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:

  • Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
  • Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G #2

Ab morgen tritt, wie bereits gestern gemeldet, die 3G-Regel in den Sport- und Sporthallen der Stadt in Kraft. Habt entsprechend bitte immer Eure Nachweise als Geimpfter/Genesener bzw. ein aktuelles Testergebnis dabei. Es kann stichprobenartig zu Kontrollen durch das Hallenpersonal im Namen des Objektbetreibers, der Stadt Chemnitz, kommen.

Auf die Plätze, fertig, los …

Symbolbild StadtbadSeit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …

Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.

Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.

Es geht wieder los … zumindest an Land

WSymbolbild Gymnastikie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los:

  • Der Rückensport im ISB Sporthort beginnt ab 14. Juni 2021.
  • Der Rückensport in der Sporthalle des SFZ Chemnitz beginnt ebenso am 14. Juni 2021.
  • Die Lungensportgruppe startet ab 17. Juni 2021 wieder in den Sportbetrieb.

Die Schwimmhallen sind aktuell weiterhin geschlossen. Es scheint sich aber abzuzeichen, dass mit der nächsten Überarbeitung der SächsCoronaSchVO ab 14. Juni vielleicht Besserung in Sicht ist.

7-Tage-Inzidenz unter 50

Symbolbild Inzidenz unter 50Seit gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50. Für den Sport bedeutet das, dass ab sofort (zumindest dem Papier nach) auch wieder Vereinssport in Sporthallen möglich ist. Aus Sicht des BFV betrifft das den Reha- und Vereinssport in der Sporthalle des SFZ, im ISB Sporthort und den Lungensport in der Turnhalle der Altchemnitzer Schule.

Aktuell sind wir dabei abzuklären, wann die entsprechenden Sportstätten tatsächlich für uns öffnen und welche Rahmenbedingungen wir ggf. noch in Bezug auf ein Hygienekonzept o.ä. erfüllen müssen.

Sofern die Inzidenz nicht 14 Tage am Stück auch unterhalb des Wertes von 35 liegt, ist in jedem Fall ein offizieller, tagesaktueller Corona-Test notwendig. Ausnahmen bestehen für bereits Geimpfte (Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.) und Genesene (nachweisbare Infektion nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate). Die „qualifizierte Selbstauskunft“ als Testnachweis gilt in Sachsen mittlerweile nicht mehr. Bitte habt Verständnis, dass wir und unsere Übungsleiter die Alternative „vor Ort testen unter Aufsicht“ nicht stemmen können und entsprechend nicht anbieten werden.

Sobald wir genaue Startdaten der einzelnen Sportgruppen haben, werden wir sie Euch hier mitteilen. Bis dahin gilt „Regeln beachten, gesund bleiben, aufeinander achtgeben und so die Inzidenz niedrig behalten“.

PS.: Die Schwimmhallen bleiben gemäß SächsCoronaSchVO §20 leider vorerst weiter geschlossen.

Licht am Ende des Tunnels?!

Ab morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 in Kraft. In Verbindung mit den aktuell niedrigen Infektionszahlen der letzten Tage lässt die Verordnung für den Sport so etwas wie Licht am Ende des Tunnels auftauchen.

Die erste magische Schwelle einer durchgängigen Inzidenz <100 an 7 Tagen ist bereits gemeistert und lässt reinem Rehabilitationssport an Land zumindest dem Papier nach schon zu. Die Schwelle einer durchgängigen Inzidenz von <50 an 7 Tagen, die auch normalen Vereinssport an Land wieder ermöglichen würde, könnte am Dienstag theoretisch überschritten werden. Natürlich können wir nur dort starten, wo auch die von uns genutzten Sportstätten wieder für uns öffnen. Sobald wir hier klare Informationen für Euch haben, wann wir wo wieder gemeinsam Sport treiben können, werden wir sie hier veröffentlichen.

Trotz aller positiver Nachrichten an Land, gibt es für den Wassersport aktuell noch keine greifbare Perspektive. Bis zur nächsten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni bleiben die Schwimmhallen für den normalen Vereins- und Rehasport nach jetzigem Stand noch geschlossen. Wir hoffen aber, dass bis dahin die Infektionszahlen weiterhin so niedrig bleiben und entsprechend auch die Schwimmbäder wieder öffnen dürfen.

Unabhängig vom „wann“ werden wir uns aber Stand heute damit anfreunden müssen als Übungsleiter und Sportler einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können. Gemäß den Informationen der Stadt Chemnitz sind hiervon jedoch Genesene und Geimpfte ausgenommen. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen entsprechenden positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, gilt als genesen. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben, in der Regel also 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eigentlich ein guter Grund, neben vielen anderen, sich impfen zu lassen.

Wie es auch weitergeht, wir bleiben am Ball und werden Euch informieren, sobald wir neue Informationen haben. Bis dahin bitten wir alle sich weiter umsichtig zu benehmen, so dass die Inzidenen weiterhin sinken.

Sportverein ist mehr als nur Sport

Der Sportverein ist weitaus mehr, als allein die Möglichkeit für eine Person sportlich aktiv zu sein. Für viele unserer Mitglieder beinhaltet das gemeinsame Sporttreiben auch eine Vielzahl sozialer Kontakte. Durch das Miteinander im Sport entstehen positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit jedes Sportlers wird gestärkt. Umso schwerer wiegt der anhaltende Stillstand im Sport.

Wie wichtig dieses Miteinander ist, beweisen nachfolgende Zeilen unserer Sportfreundin Annemarie Scheloske. Gern gehen wir ihrer Bitte nach, Ihre Nachricht an ihre Mitsportler zu veröffentlichen. Drücken wir die Daumen, dass der gemeinsame Sport bald wieder möglich wird.

Hallo liebe Wasser-Sportfreunde,
als Teilnehmer am Reha-Sport (BFV Ascota) allwöchentlich montags im Sportforum will ich mich bei meinen Mitstreitern und unserer Trainerin Frau Annett Linzmann ganz herzlich bedanken. Viel Hilfe und Unterstützung ist mir zu Teil geworden in der Zeit unserer gemeinsamen Schwimm- und Wassersportstunden.
Ob Kati, Hannelore, Grit – meine Mitstreiter zeigten mir führsorglich, „wo´s langgeht“, da ich als stark Sehgeschädigte den Weg unter die Dusche und zu unserer Trainingsbahn schnell verfehlen kann. Auch im Wasser dann spüre ich stets Rücksichtnahme und Nachsicht, wenn ein „Hindernis“ auftaucht. So bin ich zuversichtlich und möchte auch weiterhin dabei sein.
Für uns alle hoffe ich sehr, dass wir uns bald wieder treffen und gemeinsam Freude im nassen Element erleben.
Bis bald
Annemarie Scheloske

Ostern 2021

Das Osterwochenende ist schon fast wieder vorüber. Leider müssen wir auch derzeit weiter mit den bestehenden Einschränkungen im Sport  leben – ob es uns gefällt oder nicht. Trotzdem hoffen wir, dass all Ihr  Sportler, Ihr Übungsleiter und all Ihr fleißigen Hände, die sonst dem Sport in Chemnitz ein Gesicht geben, mit Euren Familien ein entspanntes Osterwochenende hattet. Denkt bitte auch weiterhin an Abstand und die geltenden Regeln und drücken wir die Daumen, dass wir bald gemeinsam wieder Sport treiben können!

Symbolbild Ostern 2021