Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021

Symbolbild "Schwimmen verboten"Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.

Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebsuntersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.

Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.

Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.

Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:

  • Wassergymastik als Vereinssport
  • Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
  • Rückensport als Vereinssport

Möglich sein werden aller Voraussicht nach:

  • Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
    → SH Südring: zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
    → Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr

Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:

  • Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
  • Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.