Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comWer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.

Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,

  • die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
  • für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
  • die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
  • Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)