Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G #2

Ab morgen tritt, wie bereits gestern gemeldet, die 3G-Regel in den Sport- und Sporthallen der Stadt in Kraft. Habt entsprechend bitte immer Eure Nachweise als Geimpfter/Genesener bzw. ein aktuelles Testergebnis dabei. Es kann stichprobenartig zu Kontrollen durch das Hallenpersonal im Namen des Objektbetreibers, der Stadt Chemnitz, kommen.

Es geht wieder los … Saison 2021/2022

Stadtbad 25m-HalleDie Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.

Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.

Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!

Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.

Neue Sportstätte für den Lungensport

Symbolbild Lungensport by pixabay.comNachdem die Lungensportgruppe wegen der beginnenden Sanierung der bisherigen Sportstätte, die Sporthalle der Schule Altchemnitz, bereits vorzeitig in die Sommerpause starten musste, gibt es nun postivie Nachrichten.

Mit dem Beginn der neuen Saison zum Ende der Schulferien im September kann sich der Lungensport über einen neuen Standort freuen. Zukünftig wird der Rehabilitationssport zur Unterstützung der Therapie von Lungenerkrankungen in der Sporthalle des SFZ Chemnitz an der Flemmingstraße stattfinden. Über Einzelheiten zum Beginn wird der Übungsleiter rechtzeitig telefonisch informieren.

Auf die Plätze, fertig, los …

Symbolbild StadtbadSeit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …

Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.

Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.

Wasser marsch …. !

Nach aktuellem Stand und vorbehaltlich des abschließenden Wortlauts der neuen Corona-Schutzverordnung werden ab kommenden Montag, den 14. Juni 2021, endlich auch die Schwimmhallen wieder für uns öffnen. Basierend auf den derzeit niedrigen Inzidenzen können wir dabei in etwa so „entspannt“ starten, wie wir im November aufhören mussten. Was es genau zu beachten gibt, haben wir in unserer Sonderseite zum Corona-Sportbetrieb beschrieben, die gültigen Hallenbelegungszeiten in der Rubrik Schließzeiten.

Kurz zusammengefasst:

  • Wir setzen im Schwimmen wie auch der Wassergymnastik in den Gruppenzusammensetzungen fort, in denen wir im November aufgehört haben.
  • Einlass zur Sportstätte erfolgt wieder gruppenweise 15min vor Beginn der Übungszeit durch den Übungsleiter, selbstständiges Betreten der Umkleiden ist untersagt.
  • Die geltenden Hygieneregeln und Mindestabstände sind einzuhalten.
  • Im Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht bis zur Umkleide.
  • Sollte der Inzidenzwert an aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, muss für jede Übungsstunde ein tagesaktueller Negativtest vorhanden sein

Die Schwimmhallen bleiben Stand jetzt bis zu den Sommerferien geöffnet und gehen dann, wie leider in jedem Jahr in die Sommerpause. Nach Plan würden wir danach ab 6. September in eine neue Saison starten.

Fragen können Euch Eure zuständigen Übungsleiter beantworten oder Ihr kontaktiert uns per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Es geht wieder los … zumindest an Land

WSymbolbild Gymnastikie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los:

  • Der Rückensport im ISB Sporthort beginnt ab 14. Juni 2021.
  • Der Rückensport in der Sporthalle des SFZ Chemnitz beginnt ebenso am 14. Juni 2021.
  • Die Lungensportgruppe startet ab 17. Juni 2021 wieder in den Sportbetrieb.

Die Schwimmhallen sind aktuell weiterhin geschlossen. Es scheint sich aber abzuzeichen, dass mit der nächsten Überarbeitung der SächsCoronaSchVO ab 14. Juni vielleicht Besserung in Sicht ist.

7-Tage-Inzidenz unter 50

Symbolbild Inzidenz unter 50Seit gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50. Für den Sport bedeutet das, dass ab sofort (zumindest dem Papier nach) auch wieder Vereinssport in Sporthallen möglich ist. Aus Sicht des BFV betrifft das den Reha- und Vereinssport in der Sporthalle des SFZ, im ISB Sporthort und den Lungensport in der Turnhalle der Altchemnitzer Schule.

Aktuell sind wir dabei abzuklären, wann die entsprechenden Sportstätten tatsächlich für uns öffnen und welche Rahmenbedingungen wir ggf. noch in Bezug auf ein Hygienekonzept o.ä. erfüllen müssen.

Sofern die Inzidenz nicht 14 Tage am Stück auch unterhalb des Wertes von 35 liegt, ist in jedem Fall ein offizieller, tagesaktueller Corona-Test notwendig. Ausnahmen bestehen für bereits Geimpfte (Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.) und Genesene (nachweisbare Infektion nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate). Die „qualifizierte Selbstauskunft“ als Testnachweis gilt in Sachsen mittlerweile nicht mehr. Bitte habt Verständnis, dass wir und unsere Übungsleiter die Alternative „vor Ort testen unter Aufsicht“ nicht stemmen können und entsprechend nicht anbieten werden.

Sobald wir genaue Startdaten der einzelnen Sportgruppen haben, werden wir sie Euch hier mitteilen. Bis dahin gilt „Regeln beachten, gesund bleiben, aufeinander achtgeben und so die Inzidenz niedrig behalten“.

PS.: Die Schwimmhallen bleiben gemäß SächsCoronaSchVO §20 leider vorerst weiter geschlossen.

Licht am Ende des Tunnels?!

Ab morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 in Kraft. In Verbindung mit den aktuell niedrigen Infektionszahlen der letzten Tage lässt die Verordnung für den Sport so etwas wie Licht am Ende des Tunnels auftauchen.

Die erste magische Schwelle einer durchgängigen Inzidenz <100 an 7 Tagen ist bereits gemeistert und lässt reinem Rehabilitationssport an Land zumindest dem Papier nach schon zu. Die Schwelle einer durchgängigen Inzidenz von <50 an 7 Tagen, die auch normalen Vereinssport an Land wieder ermöglichen würde, könnte am Dienstag theoretisch überschritten werden. Natürlich können wir nur dort starten, wo auch die von uns genutzten Sportstätten wieder für uns öffnen. Sobald wir hier klare Informationen für Euch haben, wann wir wo wieder gemeinsam Sport treiben können, werden wir sie hier veröffentlichen.

Trotz aller positiver Nachrichten an Land, gibt es für den Wassersport aktuell noch keine greifbare Perspektive. Bis zur nächsten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni bleiben die Schwimmhallen für den normalen Vereins- und Rehasport nach jetzigem Stand noch geschlossen. Wir hoffen aber, dass bis dahin die Infektionszahlen weiterhin so niedrig bleiben und entsprechend auch die Schwimmbäder wieder öffnen dürfen.

Unabhängig vom „wann“ werden wir uns aber Stand heute damit anfreunden müssen als Übungsleiter und Sportler einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können. Gemäß den Informationen der Stadt Chemnitz sind hiervon jedoch Genesene und Geimpfte ausgenommen. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen entsprechenden positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, gilt als genesen. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben, in der Regel also 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eigentlich ein guter Grund, neben vielen anderen, sich impfen zu lassen.

Wie es auch weitergeht, wir bleiben am Ball und werden Euch informieren, sobald wir neue Informationen haben. Bis dahin bitten wir alle sich weiter umsichtig zu benehmen, so dass die Inzidenen weiterhin sinken.

Status quo

Wortwolke zu CoronaSeit November 2020 steht der Sportbetrieb in deutschen Vereinen still. Der BFV Ascota Chemnitz e.V. bildet da keine Ausnahme und musste seine Angebote im Freizeit-, Breiten- und Rehabilitationssport einstellen. Weder in den verschiedenen Sportstätten der Stadt, noch in den kommunalen Schwimmhallen können wir derzeit mit Euch sportlich aktiv sein. Eine frustierende Situation für Euch als Sportler, ebenso wie für uns als Verein. Das derzeitige Pandemie-Geschehen und die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zuletzt die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse, lassen aber derzeit nichts anderes zu.

Wann in Sachen Sport wieder Bewegung zu erwarten ist, können wir nach aktuellem Stand weder sagen, noch beeinflussen. Wir können nur eines tun, alle Möglichkeiten nutzen, die derzeitige Corona-Pandemie zusammen aktiv zu bekämpfen. Durch Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen, durch Beachtung der bekannten Hygieneregeln und des AHA+L+A Prinzips und nicht zuletzt durch unseren Willen uns impfen zu lassen, schaffen wir die Grundlage, wieder gemeinsam als Gruppe Sport treiben zu können.

Ostern 2021

Das Osterwochenende ist schon fast wieder vorüber. Leider müssen wir auch derzeit weiter mit den bestehenden Einschränkungen im Sport  leben – ob es uns gefällt oder nicht. Trotzdem hoffen wir, dass all Ihr  Sportler, Ihr Übungsleiter und all Ihr fleißigen Hände, die sonst dem Sport in Chemnitz ein Gesicht geben, mit Euren Familien ein entspanntes Osterwochenende hattet. Denkt bitte auch weiterhin an Abstand und die geltenden Regeln und drücken wir die Daumen, dass wir bald gemeinsam wieder Sport treiben können!

Symbolbild Ostern 2021

Stichwort: Mitgliedsbeitrag und Corona

Kreidetafel Seit November des vergangenen Jahres befindet sich der Vereinssport in Deutschland quasi im Stillstand. Mittlerweile befinden wir uns im 4 Monat des Lockdowns. Die anhaltende Corona-Pandemie hat des Sport weiter fest im Griff. Ob Schwimmbad oder Sporthalle, die Chemnitzer Sportstätten bleiben auch weiterhin für den Breiten- wie auch Rehabilitationssport geschlossen.

Für uns als Sportverein, der auf genau diese Sportstätten angewiesen ist, bedeutet das, dass keines unserer zahlreichen Sportangebote, wie Schwimmen, Wassergymnastik oder auch der Rückensport, stattfinden kann. Für Euch als Sportler, dass Ihr Eurem geliebten Sport in Euren Sportgruppen aktuell nicht nachgehen könnt. Doch was heißt es noch?

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Willkommen in 2021

Ein merkwürdiges und für den Sport auch extrem schwieriges Jahr geht zu Ende. Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffen, dass wir uns alle in 2021 dann auch wieder am Beckenrand oder der Sporthalle zusammenfinden können. Bis dahin bleibt alle gesund, denkt an AHA und passt aufeinander auf!

Symbolbild 2021 aus Schwimmutensilien

Anpassung Hygienekonzept der Sportstätten

Symbol Coronavirus mit MaskeWie uns der Stadtsportbund Chemnitz gerade informiert hat, hat es die aktuelle Coronalage erforderlich gemacht, das Hygienekonzept für die kommunal betriebenen Sportstätten der Stadt Chemnitz entsprechend anzupassen.

Wichtigste Neuerung ist die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Nutzer und Übungsleiter vom Eingang der Sportstätte bis zur Sportfläche, in den Bädern bis zur Umkleide. Dies gilt selbstredend für den Hinweg vor, als auch den Rückweg nach dem Training.

Bitte beachtet diese neuen Regeln, damit wir weiterhin gesund und im selben Maße wie bisher Sport treiben können.