Am gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.
Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.
Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.
Zugang zur Sportstätte erhalten:
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
- vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
- Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
- im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung
Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.
Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.
Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres
Am kommenden Montag tritt die
Wer die 
Die Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.
Seit 16. Juni ist die Schwimmhalle des Sportforums bekanntlich durch das heruntergezogene Hallendach ein Freiwasserbecken.
ie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los: