Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G

3G: geimpft, genesen, getestet

Auf der Internetseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass „Am Donnerstag, 30. September … in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten“ wurde. „Sollte dies an den kommenden vier Tagen auch der Fall sein, treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft„.

Was heißt das nun für den Sport? Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis kommenden Dienstag über einem Wert von 35, so erhalten ab Mittwoch nur noch Sportler mit einem Nachweis als geimpft, genesen oder getestet (3G-Modell) Zugang zu den Sportstätten. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulpflicht regelmäßigen Tests unterliegen.

Haltet also bitte am Einlass zur Sportstätt, wenn Eurer Übungsleiter Eure Anwesenheit dokumentiert, auch Euren entsprechenden Nachweis mit bereit.

Es geht wieder los … Saison 2021/2022

Stadtbad 25m-HalleDie Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.

Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.

Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!

Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.

Ausfall des Rehasports im Sportforum bei Regen

Symbolbild Regen by pixabay.comSeit 16. Juni ist die Schwimmhalle des Sportforums bekanntlich durch das heruntergezogene Hallendach ein Freiwasserbecken.

In Bezug auf die aktuelle Wetterlage möchten wir deswegen noch einmal darauf hinweisen, dass bei Regen und/oder Gewitter der Rehabilitationssport in der Schwimmhalle des Sportforums wetterbedingt ausfallen muss.

Bei unklarer Wetterlage solltet Ihr Euren Übungsleiter natürlich möglichst im Voraus anfragen, ob Eure Sporteinheit stattfinden kann.

Auf die Plätze, fertig, los …

Symbolbild StadtbadSeit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …

Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.

Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.

Wasser marsch …. !

Nach aktuellem Stand und vorbehaltlich des abschließenden Wortlauts der neuen Corona-Schutzverordnung werden ab kommenden Montag, den 14. Juni 2021, endlich auch die Schwimmhallen wieder für uns öffnen. Basierend auf den derzeit niedrigen Inzidenzen können wir dabei in etwa so „entspannt“ starten, wie wir im November aufhören mussten. Was es genau zu beachten gibt, haben wir in unserer Sonderseite zum Corona-Sportbetrieb beschrieben, die gültigen Hallenbelegungszeiten in der Rubrik Schließzeiten.

Kurz zusammengefasst:

  • Wir setzen im Schwimmen wie auch der Wassergymnastik in den Gruppenzusammensetzungen fort, in denen wir im November aufgehört haben.
  • Einlass zur Sportstätte erfolgt wieder gruppenweise 15min vor Beginn der Übungszeit durch den Übungsleiter, selbstständiges Betreten der Umkleiden ist untersagt.
  • Die geltenden Hygieneregeln und Mindestabstände sind einzuhalten.
  • Im Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht bis zur Umkleide.
  • Sollte der Inzidenzwert an aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, muss für jede Übungsstunde ein tagesaktueller Negativtest vorhanden sein

Die Schwimmhallen bleiben Stand jetzt bis zu den Sommerferien geöffnet und gehen dann, wie leider in jedem Jahr in die Sommerpause. Nach Plan würden wir danach ab 6. September in eine neue Saison starten.

Fragen können Euch Eure zuständigen Übungsleiter beantworten oder Ihr kontaktiert uns per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Es geht wieder los … zumindest an Land

WSymbolbild Gymnastikie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los:

  • Der Rückensport im ISB Sporthort beginnt ab 14. Juni 2021.
  • Der Rückensport in der Sporthalle des SFZ Chemnitz beginnt ebenso am 14. Juni 2021.
  • Die Lungensportgruppe startet ab 17. Juni 2021 wieder in den Sportbetrieb.

Die Schwimmhallen sind aktuell weiterhin geschlossen. Es scheint sich aber abzuzeichen, dass mit der nächsten Überarbeitung der SächsCoronaSchVO ab 14. Juni vielleicht Besserung in Sicht ist.

7-Tage-Inzidenz unter 50

Symbolbild Inzidenz unter 50Seit gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50. Für den Sport bedeutet das, dass ab sofort (zumindest dem Papier nach) auch wieder Vereinssport in Sporthallen möglich ist. Aus Sicht des BFV betrifft das den Reha- und Vereinssport in der Sporthalle des SFZ, im ISB Sporthort und den Lungensport in der Turnhalle der Altchemnitzer Schule.

Aktuell sind wir dabei abzuklären, wann die entsprechenden Sportstätten tatsächlich für uns öffnen und welche Rahmenbedingungen wir ggf. noch in Bezug auf ein Hygienekonzept o.ä. erfüllen müssen.

Sofern die Inzidenz nicht 14 Tage am Stück auch unterhalb des Wertes von 35 liegt, ist in jedem Fall ein offizieller, tagesaktueller Corona-Test notwendig. Ausnahmen bestehen für bereits Geimpfte (Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.) und Genesene (nachweisbare Infektion nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate). Die „qualifizierte Selbstauskunft“ als Testnachweis gilt in Sachsen mittlerweile nicht mehr. Bitte habt Verständnis, dass wir und unsere Übungsleiter die Alternative „vor Ort testen unter Aufsicht“ nicht stemmen können und entsprechend nicht anbieten werden.

Sobald wir genaue Startdaten der einzelnen Sportgruppen haben, werden wir sie Euch hier mitteilen. Bis dahin gilt „Regeln beachten, gesund bleiben, aufeinander achtgeben und so die Inzidenz niedrig behalten“.

PS.: Die Schwimmhallen bleiben gemäß SächsCoronaSchVO §20 leider vorerst weiter geschlossen.

Licht am Ende des Tunnels?!

Ab morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 in Kraft. In Verbindung mit den aktuell niedrigen Infektionszahlen der letzten Tage lässt die Verordnung für den Sport so etwas wie Licht am Ende des Tunnels auftauchen.

Die erste magische Schwelle einer durchgängigen Inzidenz <100 an 7 Tagen ist bereits gemeistert und lässt reinem Rehabilitationssport an Land zumindest dem Papier nach schon zu. Die Schwelle einer durchgängigen Inzidenz von <50 an 7 Tagen, die auch normalen Vereinssport an Land wieder ermöglichen würde, könnte am Dienstag theoretisch überschritten werden. Natürlich können wir nur dort starten, wo auch die von uns genutzten Sportstätten wieder für uns öffnen. Sobald wir hier klare Informationen für Euch haben, wann wir wo wieder gemeinsam Sport treiben können, werden wir sie hier veröffentlichen.

Trotz aller positiver Nachrichten an Land, gibt es für den Wassersport aktuell noch keine greifbare Perspektive. Bis zur nächsten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni bleiben die Schwimmhallen für den normalen Vereins- und Rehasport nach jetzigem Stand noch geschlossen. Wir hoffen aber, dass bis dahin die Infektionszahlen weiterhin so niedrig bleiben und entsprechend auch die Schwimmbäder wieder öffnen dürfen.

Unabhängig vom „wann“ werden wir uns aber Stand heute damit anfreunden müssen als Übungsleiter und Sportler einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können. Gemäß den Informationen der Stadt Chemnitz sind hiervon jedoch Genesene und Geimpfte ausgenommen. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen entsprechenden positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, gilt als genesen. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben, in der Regel also 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eigentlich ein guter Grund, neben vielen anderen, sich impfen zu lassen.

Wie es auch weitergeht, wir bleiben am Ball und werden Euch informieren, sobald wir neue Informationen haben. Bis dahin bitten wir alle sich weiter umsichtig zu benehmen, so dass die Inzidenen weiterhin sinken.

Sportverein ist mehr als nur Sport

Der Sportverein ist weitaus mehr, als allein die Möglichkeit für eine Person sportlich aktiv zu sein. Für viele unserer Mitglieder beinhaltet das gemeinsame Sporttreiben auch eine Vielzahl sozialer Kontakte. Durch das Miteinander im Sport entstehen positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit jedes Sportlers wird gestärkt. Umso schwerer wiegt der anhaltende Stillstand im Sport.

Wie wichtig dieses Miteinander ist, beweisen nachfolgende Zeilen unserer Sportfreundin Annemarie Scheloske. Gern gehen wir ihrer Bitte nach, Ihre Nachricht an ihre Mitsportler zu veröffentlichen. Drücken wir die Daumen, dass der gemeinsame Sport bald wieder möglich wird.

Hallo liebe Wasser-Sportfreunde,
als Teilnehmer am Reha-Sport (BFV Ascota) allwöchentlich montags im Sportforum will ich mich bei meinen Mitstreitern und unserer Trainerin Frau Annett Linzmann ganz herzlich bedanken. Viel Hilfe und Unterstützung ist mir zu Teil geworden in der Zeit unserer gemeinsamen Schwimm- und Wassersportstunden.
Ob Kati, Hannelore, Grit – meine Mitstreiter zeigten mir führsorglich, „wo´s langgeht“, da ich als stark Sehgeschädigte den Weg unter die Dusche und zu unserer Trainingsbahn schnell verfehlen kann. Auch im Wasser dann spüre ich stets Rücksichtnahme und Nachsicht, wenn ein „Hindernis“ auftaucht. So bin ich zuversichtlich und möchte auch weiterhin dabei sein.
Für uns alle hoffe ich sehr, dass wir uns bald wieder treffen und gemeinsam Freude im nassen Element erleben.
Bis bald
Annemarie Scheloske

Status quo

Wortwolke zu CoronaSeit November 2020 steht der Sportbetrieb in deutschen Vereinen still. Der BFV Ascota Chemnitz e.V. bildet da keine Ausnahme und musste seine Angebote im Freizeit-, Breiten- und Rehabilitationssport einstellen. Weder in den verschiedenen Sportstätten der Stadt, noch in den kommunalen Schwimmhallen können wir derzeit mit Euch sportlich aktiv sein. Eine frustierende Situation für Euch als Sportler, ebenso wie für uns als Verein. Das derzeitige Pandemie-Geschehen und die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zuletzt die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse, lassen aber derzeit nichts anderes zu.

Wann in Sachen Sport wieder Bewegung zu erwarten ist, können wir nach aktuellem Stand weder sagen, noch beeinflussen. Wir können nur eines tun, alle Möglichkeiten nutzen, die derzeitige Corona-Pandemie zusammen aktiv zu bekämpfen. Durch Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen, durch Beachtung der bekannten Hygieneregeln und des AHA+L+A Prinzips und nicht zuletzt durch unseren Willen uns impfen zu lassen, schaffen wir die Grundlage, wieder gemeinsam als Gruppe Sport treiben zu können.

Ostern 2021

Das Osterwochenende ist schon fast wieder vorüber. Leider müssen wir auch derzeit weiter mit den bestehenden Einschränkungen im Sport  leben – ob es uns gefällt oder nicht. Trotzdem hoffen wir, dass all Ihr  Sportler, Ihr Übungsleiter und all Ihr fleißigen Hände, die sonst dem Sport in Chemnitz ein Gesicht geben, mit Euren Familien ein entspanntes Osterwochenende hattet. Denkt bitte auch weiterhin an Abstand und die geltenden Regeln und drücken wir die Daumen, dass wir bald gemeinsam wieder Sport treiben können!

Symbolbild Ostern 2021

Stichwort: Mitgliedsbeitrag und Corona

Kreidetafel Seit November des vergangenen Jahres befindet sich der Vereinssport in Deutschland quasi im Stillstand. Mittlerweile befinden wir uns im 4 Monat des Lockdowns. Die anhaltende Corona-Pandemie hat des Sport weiter fest im Griff. Ob Schwimmbad oder Sporthalle, die Chemnitzer Sportstätten bleiben auch weiterhin für den Breiten- wie auch Rehabilitationssport geschlossen.

Für uns als Sportverein, der auf genau diese Sportstätten angewiesen ist, bedeutet das, dass keines unserer zahlreichen Sportangebote, wie Schwimmen, Wassergymnastik oder auch der Rückensport, stattfinden kann. Für Euch als Sportler, dass Ihr Eurem geliebten Sport in Euren Sportgruppen aktuell nicht nachgehen könnt. Doch was heißt es noch?

Continue reading

„Scheine für Vereine“ – Danke an alle, die mitgemacht haben …

Symbolbild 808 VereinsscheineDie REWE Aktion „Scheine für Vereine“ ist im Dezember zu Ende gegangen. Nachdem wir bereits in 2019 mit Eurer Hilfe etwas mehr als 600 Vereinsscheine sammeln konnten und gegen ein tolles Set an Sportgeräten für den Vereinssport eingelöst haben, konnten wir im Corona-Jahr 2020 noch mal einen drauf packen.

Dank Eurer Unterstützung sind in diesem Jahr ganze 808 Vereinsscheine zusammen gekommen. Symbolbild Ballwagen Und das, obwohl wir aufgrund der aktuellen Stillstands im Sport keine große Chance hatten die „Werbetrommel“ für die Aktion direkt in unseren Sportgruppen zu rühren. Das ist ein super Ergebnis! Um Eure Vereinsscheine auf möglichst vollständig und sinnvoll zu nutzen, werden wir diese in diesem Jahr gegen einen Ballwagen eintauschen. Dadurch können vorhandene Sportgeräte sicher und ordentlich aufgewahrt werden.

Willkommen in 2021

Ein merkwürdiges und für den Sport auch extrem schwieriges Jahr geht zu Ende. Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffen, dass wir uns alle in 2021 dann auch wieder am Beckenrand oder der Sporthalle zusammenfinden können. Bis dahin bleibt alle gesund, denkt an AHA und passt aufeinander auf!

Symbolbild 2021 aus Schwimmutensilien