Freiheit ohne Leichtsinn – neue SächsCoronaSchVO ab 3. April

Symbolbild Masken und CoronatestAb dem heutigen 3. April 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr gehen weitreichende Lockerungen im Umgang mit dem Corona-Virus einher, so auch im Sportbereich. Auch für unsere Sportgruppen an Land und im Wasser bringen die neuen Regelungen Vereinfachungen mit sich – die Maskenpflicht entfällt ebenso wie die Zugangsbeschränkungen durch Test oder Nachweis des Impf- und Genesenenstatus.

Nichtsdestotrotz ist die Pandemie noch nicht vollständig überwunden, noch ist das Corona-Virus völlig harmlos. In diesem Sinne bitten wir Euch ab kommende Woche folgende Dinge im Sinne Eurer und unserer Gesundheit zu beachten:

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Das hindert uns und auch Euch aber nicht daran, mindestens überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird, eine Maske zu tragen. Die Maske schützt einerseits Euch, andererseits auch Eure Umgebung.

  • Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Zugangsbeschränkung mehr bei der Teilnahme am Sport. Das hindert uns und auch Euch aber nicht, regelmäßig einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen. Wenn möglich testet Euch, auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Die aktuelle Testverordnung des Bundes sieht den kostenfreien Bürgertest noch bis mindestens 30. Juni 2022 vor – nutzt diese Möglichkeit, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

  • Wir empfehlen ausdrücklich einen regelmäßigen Test auf das Corona-Virus!

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO bilden die Basis des Sporttreibens der nächsten Zeit. Es kann aber natürlich vorkommen, dass Regelungen durch die Betreiber der jeweiligen Sportstätten schärfer gefasst werden. Achtet deswegen bitte immer auf die Beschilderung in den Sportstätten, sowie die Informationen Eurer Übungsleiter.

Beachtet bitte, dass wir auch mit dem weiterestgehenden Entfall der Beschränkungen Seitens des Gesetzgebers, weiterhin im Sinne der Infektionsvorsorgen folgende Regelungen beibehalten:

  • Das Sporttreiben erfolgt in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Das Springen zwischen verschiedenen Gruppen ist nicht vorgesehen.
  • Unsere Übungsleiter erfassen die Anwesenheit vor Betreten der Umleide. Seit also bitte pünktlich.
  • Meldet Euch rechtzeitig ab, wenn Ihr planbar einmal nicht kommen könnt.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ geht weiter (vorerst)

Ab kommenden Montag kann die Turnhalle des SFZ wieder für den Vereins- und Rehabilitationssport genutzt werden. Entsprechend kann am Montag wieder der Rückensport und Donnerstag auch wieder der Lungensport normal stattfinden.

Der Betreiber der Sporthalle, das SFZ Chemnitz, weist jedoch darauf hin, dass die Freigabe vorbehaltlich einer weiterhin möglichen Umnutzung aufgrund der aktuellen Flüchtlingslage erfolgt. Eine Sperrung der Sporthalle kann jederzeit und auch kurzfristig erfolgen, wenn die Situation das erfordert. Bitte haltet also unsere Webseite im Blick und achtet auf eventuelle Informationen Eures Übungsleiters.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt #2

Hotti beim ISB-SporthortWie am Wochenende berichtet, steht uns die Turnhalle des SFZ leider aktuell aufgrund der Ukraine-Krise nicht zu Verfügung. Für den Lungensport wurde mittlerweile eine Ausweich-Lösung gefunden, für den Rückensport leider noch nicht.

Die Rehasportgruppe des Lungensports kann als Übergangslösung ab dieser Woche jeden Donnerstag um 17 Uhr in die Sporthalle des ISB Sporthorts auf der Max-Türpe-Straße 40 in 09122 Chemnitz ausweichen. Am einfachsten ist der Sporthort aus Richtung Stollberger Straße anzufahren. Stadtauswärts wird in Höhe des Hornbach Baumarktes links in die Markersdorfer Straße abgebogen, danach in Höhe des Netto Markes rechts in die Max-Türpe-Straße. Der ISB Sporthort ist dann gut sichtbar. Herr Lauch als Übungsleiter steht Euch als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt

Symbolbild Ukraine-Hilfe by pixabay.comSeitens des SFZ-Chemnitz erhielten wir die Information, dass die Stadt Chemnitz eine größere Anzahl von ukrainischen Flüchtlingen erwartet und die SFZ-Sporthalle als Notunterbringung von alleinreisenden Kindern und Müttern benötigt wird.

In Folge steht uns die Turnhalle des SFZ vorerst nicht mehr für unsere Rücken- und Lungensportgruppen im Reha- und Vereinsbereich montags und donnerstags. Aktuell sind wir dabei eine Ausweichsportstätte zu finden. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir hier entsprechend informieren.

Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Heutige Wassergymnastik muss entfallen (14-16 Uhr, SH Gablenz)

Symbolbild Schnupfen Kurzfristig hat es leider heute unsere Übungsleiterin Frau Sommer gesundheitlich aus dem Rennen genommen. Entsprechend muss daher heute der Rehasport Wassergymnastik von 14:00 – 16:00 Uhr in der Schwimmhalle Gablenz entfallen. Wir bitten um Beachtung. Bitte informiert Euch innerhalb der Gruppen auch gegenseitig.

Rücken- und Lungenssport entfällt in KW 8

Symbolbild Reinigungsarbeiten by pixabay.comIn der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Wie weiter in 2022?

Symbolbild 2022Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.

Bis es soweit ist, müssen wir uns aber vorerst noch den geltenden Regelungen unterwerfen und gemeinsam versuchen der Pandemie entgegen zu wirken – durch Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und nicht zuletzt durch impfen.

Bzgl. unserer Sportangebote gilt für uns bis 9. Januar 2022 erst einmal weiter die aktuelle Corona-Notfallverordnung. Sie beschränkt uns noch auf den Sport mit Kindern und reinen Rehabilitationssport. Für diese beiden Gruppen wird es ab 3. Januar wie im vergangenen Jahr weiter gehen. In der SH “Am Südring” werden dabei die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr weiterhin auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Im Stadtbad entfällt Donnerstags die Zeit von 18-19 Uhr.

Reiner Vereinssport kann derzeit noch nicht wieder stattfinden. Wir hoffen auf Änderungen in der nächsten Corona-Schutzverordnung. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine Informationen vor.

Stadtbad 25m-Halle schließt vorzeitig

Symbolbild Schließzeit Stadtbad Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres

  • im Kinderschwimmen (Dienstags und Donnerstags) sowie
  • im Rehabilitationssport Schwimmen/Wassergymnastik (Dienstags und Donnerstags)

in der 25m-Halle bis Jahresende ersatzlos ausfallen.

Nach jetzigem Stand sollte die Halle ab Januar wieder zur Verfügung stehen. Inwieweit sie dann in Bezug auf die dann geltenden Corona-Regeln für uns nutzbar sein wird, steht noch auf einem anderen Blatt. Wir bitten um Verständnis.

Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021

Symbolbild "Schwimmen verboten"Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.

Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebsuntersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.

Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.

Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.

Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:

  • Wassergymastik als Vereinssport
  • Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
  • Rückensport als Vereinssport

Möglich sein werden aller Voraussicht nach:

  • Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
    → SH Südring: zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
    → Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr

Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:

  • Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
  • Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comWer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.

Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,

  • die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
  • für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
  • die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
  • Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)